Standards, F&E und Zertifizierungen

GELTENDE NORMEN UND RICHTLINIEN

EU-VERORDNUNG

Seit seiner Gründung im Jahr 1993 ist der Binnenmarkt der Europäischen Union ein einheitlicher Markt, in dem insbesondere Waren zwischen den verschiedenen Ländern der Union frei zirkulieren können. Darüber hinaus ist eines der Hauptziele der EU-Vorschriften, die Sicherheit und den Schutz von Personen und der Umwelt zu gewährleisten. Aus diesem Grund muss jeder Hersteller eines Produkts, das für den Benutzer ein Risiko darstellen kann, vor dem Inverkehrbringen auf dem Binnenmarkt das CE-Zeichen (Abkürzung für „Conformité Européenne“) anbringen und sich dabei an den Anforderungen der geltenden europäischen Rechtsvorschriften orientieren. Für Geräte, die zur Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen bestimmt sind, gilt die ATEX-Richtlinie 2014/34/EU. Für Geräte zur industriellen Nutzung gilt die Niederspannungsrichtlinie (NSR) 2014/35/EU. Die ATEX- und die DBT-Richtlinie verlangen, dass die Geräte die grundlegenden Sicherheitsanforderungen erfüllen: „Elektrische Betriebsmittel dürfen auf dem Markt der Union nur dann bereitgestellt werden, wenn sie […] die Gesundheit und Sicherheit von Personen […] sowie von Gütern nicht gefährden.“ Um dieses Ziel zu erreichen, kann sich der Hersteller auf die harmonisierten europäischen Normen (EN-Normen) stützen, die, wenn sie angewendet werden, die Vermutung begründen, dass das Produkt mit den Anforderungen der jeweiligen europäischen Richtlinie übereinstimmt. Der Hersteller kann dann die CE-Kennzeichnung auf dem Produkt anbringen und es auf dem Binnenmarkt der Europäischen Union in Verkehr bringen. Falls MARECHAL®-Geräte mit anderen Geräten oder Ersatzteilen als MARECHAL® kombiniert werden, kann MARECHAL ELECTRIC S.A.S. nicht haftbar gemacht werden und die Kennzeichnung wird ungültig. Alle MARECHAL®-Geräte entsprechen der Niederspannungsrichtlinie und werden im Rahmen eines Systems zur Qualitätskontrolle nach ISO 9001 hergestellt. Konform mit dem französischen Arbeitsgesetz, Artikel R.4226-12, konform mit dem spanischen Königlichen Dekret 842/2002 REBT, ITC- BT-19, und konform mit der amerikanischen Norm NFPA70E.

Ministerialer Erlass

du 20/12/2011

Erlass über abnehmbare elektrische Geräte und die Bedingungen für ihren Anschluss und ihre Verwendung. Dieser Erlass wurde am 27. Januar 2012 im Amtsblatt veröffentlicht. Darin heißt es: Art. 6 – Die Verbindung oder Trennung der beiden Bestandteile von Steckdosen, Verlängerungen und Steckverbindern mit einem Bemessungsstrom von mehr als 32 Ampere darf nur im unbelasteten Zustand erfolgen können. Alle MARECHAL®-Geräte entsprechen diesem Erlass.

INTERNATIONALE NORMEN IEC/EN

MARECHAL®-Geräte entsprechen den folgenden Normen:

  • IEC/EN 60309-1: Steckdosen für industrielle Zwecke – Teil 1: Allgemeine Anforderungen
  • IEC/EN 60309-4: Steckdosen für industrielle Zwecke – Teil 4: Steckdosen und ortsveränderliche Steckdosen mit Schalter, mit oder ohne Verriegelungsvorrichtung

Das Schneidvermögen von MARECHAL® DECONTACTOR wird nach :

  • IEC/EN 60947-3: Niederspannungsschaltgeräte – Teil 3: Schalter, Trennschalter, Lasttrennschalter und Sicherungskombinationen. Einige MARECHAL®-Geräte beziehen sich auf die Norm :
  • IEC/EN 61984: Steckverbinder. Geräte, die für explosionsgefährdete Bereiche bestimmt sind, entsprechen der Normenreihe :
  • IEC/EN 60079

AMERIKANISCHE UL/CSA-NORMEN Die MARECHAL®-Geräte entsprechen, je nach Fall, den folgenden Normen:

  • UL 1682 (USA) und CSA C22.2 Nr. 182.1-07 (Kanada): Steckdosen und Anschlüsse
  • UL 2682 (USA): Steckdosen mit Schaltfunktion für den Motoranschluss

MATERIALIEN

EU-RICHTLINIE 2014/34/EU

Die ATEX-Richtlinie 2014/34/EU, das sogenannte “Neue Konzept”, gilt für Explosionsschutzsysteme sowie für alle Ausrüstungen, die in oder in Verbindung mit potenziell explosionsgefährdeten Atmosphären verwendet werden, wie elektrische und nichtelektrische Geräte, Komponenten und Sicherheits-, Kontroll- und Anpassungsvorrichtungen, die für den sicheren Betrieb dieser Ausrüstung und der Schutzsysteme erforderlich sind. Die EU-Richtlinie 2014/34/EU legt die grundlegenden Anforderungen für Sicherheit und Gesundheit fest, die von allen Herstellern eingehalten werden müssen. Geräte, die in den Geltungsbereich der EU-Richtlinie fallen und die grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen erfüllen, sind mit einer Plakette gekennzeichnet, auf der das Logo erscheint.

RICHTLINIE 1999/92/CE

Die Richtlinie 1999/92/EG zielt darauf ab, den Sicherheits- und Gesundheitsschutz von Arbeitnehmern, die durch explosionsfähige Atmosphären gefährdet werden können, zu verbessern. Der Verantwortliche für den Standort ist verpflichtet :

  • die Bildung explosionsfähiger Atmosphären zu verhindern oder, falls dies nicht möglich ist, die Entzündung explosionsfähiger Atmosphären zu vermeiden
  • Die spezifischen Risiken im Zusammenhang mit explosionsgefährdeten Atmosphären zu bewerten und ein Explosionsschutzdokument zu erstellen und auf dem neuesten Stand zu halten.
  • Orte, an denen explosionsfähige Atmosphären auftreten können, in Zonen einzuteilen
  • Die schädlichen Auswirkungen einer Explosion zu mindern, um die Gesundheit und Sicherheit der Arbeiter zu schützen (Installation der notwendigen Ausrüstung, organisatorische Maßnahmen wie die Schulung des Personals, …).

IECEx

Das IECEx-System ist ein freiwilliges Zertifizierungssystem nach internationalen Normen für elektrische und nicht-elektrische Geräte zur Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen. Sein Ziel ist es, den internationalen Handel mit Geräten zur Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen zu erleichtern (in Übereinstimmung mit einer oder mehreren internationalen Normen, die die Art des Schutzes gegen Explosionsgefahr definieren) und damit die mehrfache nationale Zertifizierung zu vereinfachen und ein angemessenes Sicherheitsniveau zu gewährleisten. Das IECEx-Zertifizierungssystem ermöglicht es den Herstellern von Ex-Ausrüstungen, eine Konformitätsbescheinigung zu erhalten, die von den Organisationen, die Teil dieser Organisation sind, akzeptiert würde. Einige Länder, wie z. B. Australien, erkennen diese Zertifizierung als nationale Konformität an.

Entspricht den Internationalen Vorschriften

  • IEC/EN-Normen

  • Richtlinie ATEX

  • Niederspannungsrichtlinie

  • UL/CSA-Normen

Forschung und entwicklung

Seit ihren Anfängen besitzt die FE der MARECHAL ELECTRIC Gruppe :

  • der Marken MARECHAL®, DECONTACTOR TECHNOR®, die in mehr als 50 Ländern eingetragen sind,
  • fast 75 angemeldete Patente,
  • Designvorlagen
  • der Produktzertifikate
  • von Materialzertifikaten

MARECHAL ELECTRIC verfügt über ein von Bureau Veritas LCIE (Laboratoire Central des industries électriques en France) zugelassenes Labor für Produkttests und -qualifikationen. Jedes Jahr werden 5 % des Umsatzes für Forschung und Entwicklung aufgewendet, um unsere Produkte für alle Branchen zu kreieren, zu entwickeln und anzupassen. Die Lieferanten von MARECHAL ELECTRIC sind ebenfalls in die Kette des Qualitätsmanagements eingebunden. Sie werden integriert oder sorgfältig ausgewählt und bringen ihre Fähigkeiten in unsere Entwicklungsprozesse ein. Intern erhöhen eine offene und konstruktive Kommunikation und die Neigung zu verantwortungsbewusstem Management das Qualitätsbewusstsein der Mitarbeiter sowie die Innovationsfähigkeit.

ISO/UL Zertifizierung

Das Qualitätssystem nach ISO gliedert sich in die folgenden Ziele:

  • Die Verbesserung der Prozesse auf allen Ebenen.
  • Das Erreichen des von unseren Kunden erwarteten Qualitätsniveaus nach ISO 9001.
  • Design und Herstellung made in France.
  • Ausbildung und Motivation der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

An jedem Standort werden Tausende von Standard- oder Spezialprodukten hergestellt und/oder zusammengebaut.

Unsere Standorte sind zertifiziert :

  • ISO 9001 (Deutschland, USA, Singapur, Frankreich, Italien)
  • UL/CSA (USA).
  • ATEX / IECEx (Frankreich, Italien)
  • ISO 14001 (Italien)
Eine Technologie, die ihresgleichen sucht

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